Ein*e Inklusionhelfer*in ist eine insoweit erfahrene Betreuungsperson, die einer*einen Schüler*in, die*der einen individuellen Assistenzbedarf hat, während des Schulalltags begleitend unterstützt. Sie helfen dem jeweiligen Kind dabei, unter anderem Defizite im motorischen, sozialen, emotionalen und kommunikativen Bereich auszugleichen. Die konkreten Tätigkeitsbereiche werden auf den spezifischen Bedarf der Schülerin bzw. des Schülers abgestimmt. Dabei sollen dennoch natürliche Entwicklungsprozesse innerhalb der Schule durch den Schüler aktiv erfahren werden.
Die Inklusion von benachteiligten Kindern ist uns ein besonderes Anliegen und erfordert Beziehungsarbeit, Kontinuität und Verlässlichkeit. Diese Attribute schreiben wir bei der Gestaltung unserer Maßnahmen groß und begleiten unsere Mitarbeiter*innen engmaschig und auf Augenhöhe. Dies ermöglicht unseren Mitarbeiter*innen, ihren Blick unter Berücksichtigung ihrer Erfahrungswerte und Ressourcen ganzheitlich auf das Kind und dessen Bedarfe zu richten. Dabei sollen dennoch Entwicklungsprozesse innerhalb der Schule durch die*den Schüler*in aktiv erfahren und bewältigt werden.
In der klassischen Integrationshilfe wird die*der betroffene Schüler*in unmittelbar in Teilen seiner Schulzeit oder vollumfänglich durch eine Fachkraft betreut und begleitet. Insbesondere dann, wenn ein*e Schüler*in fächerübergreifend Assistenz benötigt, greift die 1-zu-1-Betreuung den allgemeinen Assistenzbedarf des Kindes auf und fördert es im Rahmen der vereinbarten Ziele. Bei der Inklusion wird der Klassenverband und das gesamte Schulsystem einbezogen und dabei unterstützt, jede*r Schüler*in einen gerechten Lern- und Entwicklungsraum zu ermöglichen.
Zielgruppe der Integration nach § 35a SGB VIII sind Kinder und Jugendliche, welche eine seelische Behinderung haben oder von einer solchen bedroht sind.