Das Projekt Ankerpunkt ist eines unserer starken Produkte zu den Themen Anti-Gewalt, Deeskalation und Resilienzstärkung.
Es zielt auf die Haltung und den Umgang mit den o. g. Themen von Kindern und Jugendlichen ab und führt die Teilnehmer*innen ihrem Alter entsprechend an sensible Themen heran.
Der Leitgedanke unseres sozialen Impuls- und Kompetenztrainings ist die intensive Auseinandersetzung und Reflexion der Jugendlichen mit Themen zur eigenen Persönlichkeit, der Entwicklung von Zukunftsperspektiven, dem Umgang mit Rückschlägen und möglichen Handlungsalternativen. Die Arbeit an der Persönlichkeitsentwicklung der Jugendlichen spielt hierbei eine tragende Rolle und hinterfragt die wesentlichen Denk- und Verhaltensmuster der Teilnehmer*innen.
Das soziale Impuls- und Kompetenztraining ist eine intensive, bewegungsorientierte und auf die Haltung der Jugendlichen abzielende Maßnahme. Sie stärkt die soziale Kompetenz und Resilienz der Teilnehmer*innen durch langerprobte und anerkannte Verfahren und Methoden aus dem systemischen Anti-Gewalttraining, die das Alter und die psychosoziale Reife der Teilnehmer*innen berücksichtigen. Die sozialen Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen werden mithilfe von Gruppenübungen, Methoden aus der systemischen Arbeit und körperlichen Trainingseinheiten gestärkt.
Strukturelle und individuelle Indikatoren potenzieller Teilnehmer:innen
- Defizitäre Interaktions- und Verhaltensmuster, inadäquate Problemlösungsstrategien
- Geringe Frustrationstoleranz, geringe Schwingungsfähigkeit
- Unsichere Bindungs- und Beziehungsmuster
- Vorrangegangene innerfamiliäre Konflikte, Bindungsabbrüche
- Wenig positiv behaftete Identität, negatives Selbst- und / oder Familienbild
- Geminderter Selbstwert, Unsicherheit gegenüber dem sozialen Umfeld
- Unsichere Zukunftsperspektiven, schlechte schulische Leistungen
- Kriminelles Milieu, kriminelle familiäre Strukturen
- Drogenmilieu, Drogenmissbrauch im sozialen Umfeld
Die Anmeldung zum Training erfolgt über den Verein Du & Ich e.V.. Die Maßnahme kann sowohl im Rahmen einer ambulanten Hilfsmaßnahme nach § 27 SGB VIII als auch im Rahmen einer richterlichen Weisung durch die Jugendgerichtshilfe in Auftrag gegeben werden.