Lernen, selbstständig zu leben.
Die Hilfsmaßnahme richtet sich an ältere männliche und weibliche Jugendliche (ab 16 Jahren) und junge Erwachsene mit oder ohne Behinderung, die aufgrund einer individuellen Bedarfslage im betreuten Wohnen zielgerichtet auf ein Leben in größtmöglicher Eigenständigkeit vorbereitet werden sollen.
In der Regel mietet der Träger für den jungen Menschen einen Wohnraum an. In Form eines festgelegten Rahmens stationärer Betreuung in Verbindung mit Fachleistungsstunden werden die pädagogisch sinnvollen und erfolgversprechenden Methoden und Inhalte bearbeitet. Basis hierfür sind in jedem Fall die individuelle Auftragssituation bzw. Problemlage und eine detaillierte Feststellung persönlicher Ressourcen und Defizite. Eine fachliche Bedarfsanalyse, Planung und Vorbereitung gehen der Auswahl der Methoden und Inhalte voraus. Zur Überprüfung der Qualität der gewählten Methoden finden der Austausch mit weiteren relevanten Bezugs- und Betreuungspersonen, die kollegiale Beratung und das „Echo“ der jungen Menschen Beachtung. Wesentliche Inhalte sind in den Bereichen lebenspraktischer Fähigkeiten, sozial-emotionaler Förderung, schulisch-beruflicher Förderung, Freizeitgestaltung und der Partizipation der jungen Menschen zu finden.
Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des betreuten Wohnens sind pädagogische Fachkräfte und in der Arbeit mit jungen Menschen erfahren. Sie werden bei Bedarf durch Hauswirtschaftskräfte sowie Fachkräfte aus dem Handwerk unterstützt. Das bewährte und engmaschige Unternehmensnetzwerk gewährleistet außerdem den Einsatz von Psycholog*innen, einem Psychiater und zusätzlichen therapeutischen Angeboten.
Rechtliche Grundlagen:
§§ 27, 30, 35, 35a, 41 SGB VIII, ggf. § 53 SGB XII, ggf. § 53 SGB XII
Falls Sie an dem Angebot interessiert sind, fordern Sie gerne unsere Leistungsbeschreibung an.