Bei der schulischen Beistandschaft werden Schüler*innen sowohl beim Schulbesuch als auch im häuslichen Umfeld betreut. Die hier vorgestellte Maßnahme ist insbesondere dann sinnvoll und effektiv, wenn im privaten Umfeld des zu betreuenden Kindes entwicklungshemmende Faktoren bzw. erzieherische Defizite erkannt werden, die im Rahmen der Hilfe Platz zur Reflexion und Bearbeitung finden. Im Rahmen der schulischen Beistandschaft werden die Kindeseltern des betroffenen Kindes an dem Prozess der Hilfe beteiligt und in den Entwicklungsprozess involviert. Hier stehen insbesondere Themen zu den Bereichen innerfamiliäre Förderung, positiver Verstärkung und Reflexion im Vordergrund.
Ebenso werden die Freizeitgewohnheiten und andere einflussnehmende Faktoren reflektiert und positive Alternativen vorgestellt und gemeinsam erkundet. Eine ausführliche Beschreibung der inhaltlichen Schwerpunkte und Methoden stellt der Träger im Konzept der Hilfen nach § 30 SGB VIII vor.
Zielgruppe der Schulischen Beistandschaft nach § 27 SGB VIII sind Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer derzeitigen Lebenssituation nicht an einem geregelten Schul-/ Kindergartenalltag teilnehmen können und ihnen somit eine angemessene Bildung aufgrund ihrer Beeinträchtigung verwehrt bleiben würde.