Das Haus Ankerpunkt bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen am Standort Duisburg-Duissern ein strukturiertes Verselbstständigungsangebot in einem sicheren, offenen und pädagogisch begleiteten Rahmen. Durch die urbane Lage mit guter Anbindung an Schulen, Ausbildungsmöglichkeiten, Behörden, Beratungsstellen und Angebote des täglichen Lebens können die jungen Menschen alltagspraktische Anforderungen zunehmend eigenständig erproben und bewältigen.
Das Angebot richtet sich an Jugendliche, die bereits erste Ressourcen zur selbstständigen Lebensführung mitbringen, jedoch weiterhin eine verbindliche Begleitung benötigen. Es schließt die Betreuungslücke zwischen einer vollstationären Wohngruppe mit intensiver 24-Stunden-Betreuung und einem ambulant betreuten Wohnen mit deutlich geringerer Betreuungsdichte.
Im Mittelpunkt stehen die individuelle Förderung, die Stärkung lebenspraktischer Kompetenzen und die Entwicklung tragfähiger schulischer, beruflicher und persönlicher Perspektiven. Die pädagogische Begleitung erfolgt bedarfsorientiert, ressourcenaktivierend und mit dem Ziel, Eigenverantwortung, Selbstwirksamkeit und soziale Teilhabe nachhaltig zu fördern.
Unsere Leistungsmerkmale im Überblick
Wir begleiten die jungen Menschen insbesondere in folgenden Bereichen:
- Aufbau und Stabilisierung einer verlässlichen Tagesstruktur
- Training lebenspraktischer Fähigkeiten im Alltag
- Unterstützung bei Haushaltsführung, Hygiene, Ernährung und Wohnraumpflege
- Beratung und Begleitung in finanziellen und behördlichen Angelegenheiten
- Entwicklung schulischer, beruflicher oder ausbildungsbezogener Perspektiven
- Förderung der Fähigkeit, eigenständig zu wohnen und Verantwortung für Wohnraum zu übernehmen
- Unterstützung bei persönlichen Belastungen, Konflikten und Krisen
- Stärkung sozialer Kompetenzen und tragfähiger Beziehungen
- Anbindung an geeignete soziale Netzwerke im Lebensumfeld
- Heranführung an weiterführende Hilfs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote außerhalb der Jugendhilfe
Das Haus Ankerpunkt versteht sich als Übergangs- und Entwicklungsraum: Die Jugendlichen erhalten so viel Unterstützung wie nötig und so viel Eigenverantwortung wie möglich. Dadurch entsteht ein pädagogischer Rahmen, der Sicherheit, Verbindlichkeit und Entwicklung miteinander verbindet.
Gesetzliche Grundlage
Das Verselbstständigungswohnen erfolgt als genehmigte Maßnahme nach § 34 SGB VIII. Für junge Volljährige kann das Angebot bei entsprechender Hilfeplanung auf Grundlage von § 41 SGB VIII fortgeführt oder gewährt werden.